Audiovisual and Cinema Studies (Master of Arts)

Kurzbeschreibung
Zulassungsbedingungen
Bewerbung


Kurzbeschreibung

Inhalte und Schwerpunkte 

Der Studiengang “International Master Audiovisual and Cinema Studies” offeriert ein forschungsorientiertes Vertiefungsstudium und dient der wissenschaftlichen Weiterqualifikation für Absolventinnen und Absolventen film- und medienwissenschaftlicher, philologischer, kunst- und musikwissenschaftlicher und philosophischer Studiengänge im In- und Ausland.

Das Studium vermittelt fundierte Kenntnisse der Geschichte und Theorie des Films und der audiovisuellen Medien sowie die Befähigung zur Reflexion aktueller ästhetischer Fragestellungen, zur kompetenten Analyse von Texten und Formaten audiovisueller Medien, und zur selbständigen Forschungsarbeit (Promotion).

In enger Zusammenarbeit mit der Universität Paris 3-Sorbonne Nouvelle, Universität Paris Nanterre, Universität Liège, Università Cattolica del Sacro Cuore Mailand, Universität Udine, Birkbeck College  
– University of London, University of St. Andrews, Johannes-Gutenberg Universität Mainz, Ruhr-Universität Bochum, Universität Pompeu Fabra-Barcelona, Université Charles de Gaulle Lille 3, Université de  
Montréal, Université Concordia, Università degli Studi Roma 3, Università Ca’ Foscari Venezia, Stockholms Universitet, Universidade Federal de Ruiz de Fora und der Universiteit van Amsterdam wird der Mastergrad aufgrund eines zusammenhängenden zweijährigen (viersemestrigen) Studiums sowie der nach den Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnungen der genannten Universitäten und dieser Ordnung bestandenen Prüfungen verliehen.

Ausführliche Beschreibung

Informationen des Fachbereichs
Weitere Informationen
Ordnung

Abschluss

Master of Arts in Audiovisual and Cinema Studies

Regelstudienzeit

Die Regelstudienzeit bis zum Master-Abschluss beträgt 4 Semester

Unterrichtssprache

Deutsch und Englisch

Studienbeginn

Der Studiengang kann zum Wintersemester aufgenommen werden.

Studienfachberatung

Charlotte Hafner
Institut für TFM
Sekretariat für Filmwissenschaft
Nobert-Wollheim-Platz 1
60323 Frankfurt
tfm.frankfurt@imacsite.net

Dr. Daniel Fairfax
fairfax@tfm.uni-frankfurt.de


nach oben


 

Zulassungsbedingungen

 
  • Bachelor of Arts oder Magister in Filmwissenschaft, Medienwissenschaft oder einem verwandten Fach der Philologien, Kunstgeschichte oder Sozialwissenschaften
  • Falls Sie Ihr grundständiges Studium im Bereich "Theater-, Film- und Medienwissenschaft" nicht an der Goethe-Universität absolviert haben bzw. absolvieren werden:
    - Transcript of Records und
    - Extrablatt mit den studienrelevanten Kursen (Titel der Verstaltung, CP und ggf. Note). Studienrelevant sind Leistungen in Theorie, Ästhetik, Geschichte und Analyse von Film und Medien
  • Kenntnisse zweier Fremdsprachen (Englisch und Französisch oder Italienisch) auf dem Niveau B2 (GeR). Die Sprachkenntnisse werden nachgewiesen durch: 
     - ein Abiturzeugnis oder entsprechende Oberstufenzeugnisse, die – als Nachweis des Niveaus B2 (GeR)
    – mindestens 5 Jahre Unterricht in der betreffenden Sprach dokumentieren, wobei die Benotung nicht
    schlechter sein darf als „ausreichend (4,0)“ bzw. fünf Punkte; oder
    - eine Hochschulzugangsberechtigung für ein Land, in dem die betreffende Sprache Amtssprache ist;
    oder
    - eines der folgenden Zertifikate:

    Englischkenntnisse:
    Test of Englisch as a foreign Language (TOEFL) Internet based mindestens 85 Punkte;
    Test of English for International Communication (TOEIC) 400–485 (listening), 385–450 (reading);
    International English Language Testing System (IELTS) mindestens 6,0 Punkte;
    Cambridge English Language Assessment: Cambridge First, Advanced oder Proficiency
    (mindestens 'Good' in jedem Teil)

    Französischkenntnisse:
    Diplôme d’Études en Langue Française (DELF), Kompetenzstufe B2.

    Italienischkenntnisse:
    Certificazione di competenza di italiano come lingua straniera (CILS),
    mindestens Niveau B2.
    - eines der folgenden Zertifikate: UNIcert, The European Language Certificates (TELC), Association of
    Language Testers in Europe (ALTE), wobei das vorausgesetzte Sprachniveau B2 explizit erwähnt sein
    muss; oder
    - Fachgutachten bzw. Lektorenprüfungen oder Zertifikate, die im Rahmen von Auslandsaufenthalten,
    in Universitätssprachkursen, in VHS-Kursen oder im Selbststudium erworben wurden und die
    erforderlichen Sprachkenntnisse nachweisen, wobei das vorausgesetzte Sprachniveau B2 explizit
    erwähnt sein muss; oder
    - einen anderen vom Zulassungsausschuss als gleichwertig anerkannten Nachweis.

  • Motivationsschreiben (500 bis 700 Wörter, verfasst in deutscher, englischer oder französischer Sprache) Das Motivationsschreiben soll darüber Auskunft geben, warum die Bewerberin oder der Bewerber den
    Studiengang an der Goethe-Universität studieren will. Es muss den Entwurf eines Vertiefungsprojekts enthalten,welches das spezifische Erkenntnisinteresse der Bewerberin oder des Bewerbers deutlich macht. Das Projekt soll im Laufe des zweijährigen Studiums weiterentwickelt werden und die abschließende Masterarbeit vorbereiten.

  • Studienbewerberinnen und -bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung und ausländischem grundständigen Abschluss müssen zudem die für das Studium erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse (DSH-Prüfung mit dem Ergebnis DSH-1) nachweisen.
    Folgende Sprachnachweise werden als äquivalent zur DSH-1 anerkannt:
    o TestDaF: alle Prüfungsergebnisse mit TDN mindestens 3
    o KMK-Prüfung: Deutsches Sprachdiplom Zweite Stufe (DSD II), durchgängig Niveau B2
    o Telc Deutsch C1 Hochschule: mit den Ergebnissen mindestens "ausreichend"
Vorläufige Zulassung

Eine vorläufige Zulassung ist unter Vorbehalt möglich, wenn mindestens 80% der für den Bachelorabschluss erforderlichen CP erreicht wurden und die Bachelorarbeit bereits abgeschlossen ist oder kurz vor dem Abschluss steht. Der Bachelorabschluss muss spätestens bis Ende des 1. Semesters im Masterstudiengang (31.03.) nachgewiesen werden.

Zulassungsmodus Der Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt.

Es wird eine Gesamtbewertung gebildet, die zu 29 % auf der Punktzahl des Motivationsschreibens, zu 20 %
auf der Punktzahl der nachgewiesenen studienrelevanten Leistungen und zu 51 % auf der Punktzahl des ersten
berufsqualifizierenden Abschlusses beruht. Die Zulassung erfordert eine Gesamtbewertung von mindestens 7 Punkten. 


nach oben


 

Bewerbung

Einzureichende Unterlagen
  • falls Sie nicht bereits an der Goethe-Universität eingeschrieben sind:
    Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur)
  • Bachelorzeugnis mit Transcript of Records (bei ausländischen Zeugnissen: bitte zusätzlich eine beglaubigte Kopie in englischer oder deutscher Sprache)
  • Falls Sie Ihr grundständiges Studium im Bereich "Theater-, Film- und Medienwissenschaft" nicht an der Goethe-Universität absolviert haben bzw. absolvieren werden:
    - Transcript of Records und
    - Extrablatt mit den studienrelevanten Kursen (Titel der Verstaltung, CP und ggf. Note)
  • Falls das Bachelorzeugnis noch nicht vorliegt:
    - Transcript of Records oder ein vergleichbares Dokument mit der Auflistung der abgeleisteten Studieninhalte und einer ausgewiesenen Durchschnittsnote
    - Bestätigung der Anmeldung der Bachelorarbeit (Download)
  • Kopie der aktuellen Studien- oder Exmatrikulationsbescheinigung
  • Motivationsschreiben
  • Nachweis von Sprachkenntnissen in Englisch und Französisch oder Italienisch 
  • Erklärung zum Prüfungsanspruch (Download)
  • falls Sie Ihren ersten, grundständigen Hochschulabschluss nicht an einer deutschen Hochschule erworben haben:
    - Nachweis von Deutschkenntnissen (DSH-Prüfung mit dem Ergebnis DSH-1)
    - Für Bewerber*innen aus den Ländern Indien, Vietnam und Volksrepublik China: APS-Zertifikat (nur Original)
Bewerbungszeitraum

01.04. - 31.05.

Bewerbungsadresse Online-Bewerbungsportal für Masterstudiengänge


nach oben