Qualifizierter Hochschulabschlusses (z.B. Bachelor) im Umfang von mindestens 180 ECTS-Leistungspunkten oder in dieser Höhe vergleichbare Credits (CP). Qualifiziert ist ein Abschluss aus der Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften (z.B. Betriebswirtschaftslehre, Ökonomie, Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaft, Economics) oder ein kombinierter wirtschaftswissenschaftlicher Abschluss (z.B. Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftspsychologie, Wirtschaftsrecht).
Zusätzlich sind Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau C1 GER nachzuweisen.
Der Nachweis dafür kann erbracht werden durch:
- ein Zeugnis einer staatlichen oder staatlich anerkannten Schule oder Hochschule, das englische Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau C1 GER explizit ausweist bzw. einen Englisch-Sprachtest oder
- 30 Credit Points aus englischsprachigen Bachelormodulprüfungen (exklusive Praxismodule und Bachelorarbeit) mit Bezug zur Betriebswirtschaftslehre oder
- eine Bachelorarbeit in englischer Sprache, die sich mit einem internationalen Thema aus der Betriebswirtschaftslehre befasst oder
- ein Dokument der Schule bzw. Hochschule aus dem hervorgeht, dass der Schul- oder Hochschulabschluss in englischer Sprache erworben wurde.
Bewerber:innen, die weder eine Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung auf der Grundlage eines in deutscher Sprache durchgeführten Bildungsgangs, noch einen Abschluss an einer deutschsprachigen Hochschule in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, müssen darüber hinaus Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1 GER nachweisen.