Erster Studienabschluss
Voraussetzung für die Aufnahme des lehramtsbezogenen Masterstudiums ist ein erster Studienabschluss. Für die Aufnahme eines Studiums einer „Großen Beruflichen Fachrichtung“ in Kombination mit einer zugehörigen „Kleinen Beruflichen Fachrichtung“ wird auch ein erster Studienabschluss an einer Fachhochschule als Zugangsvoraussetzung anerkannt. Die geforderte fachliche Vorbildung ist in der Prüfungsordnung formuliert. Die Feststellung, dass die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind, trifft der Prüfungsausschuss.
Sprachvoraussetzungen
Für den Zugang zum Vorbereitungsdienst sind grundsätzlich Kenntnisse zweier Fremdsprachen nachzuweisen. Dieser Nachweis wird in der Regel durch die Hochschulzugangsberechtigung erbracht. Studierende, die eine andere Sprache als Deutsch als Muttersprache erlernt und ihre Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben haben, müssen lediglich Kenntnisse in einer weiteren Sprache erbringen.
Wird eine Kombination mit wenigstens einer beruflichen Fachrichtung studiert, werden nur Kenntnisse einer Fremdsprache gefordert.