Erster Hochschulabschluss
Voraussetzung für die Aufnahme des lehramtsbezogenen Masterstudiums ist ein erster universitärer Studienabschluss. Die geforderte fachliche Vorbildung ist in der Prüfungsordnung formuliert. Die Feststellung, dass die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind, trifft der Prüfungsausschuss.
Sprachvoraussetzungen
Generelle Sprachvoraussetzungen
Für alle Lehrämter sind für den Zugang zum Vorbereitungsdienst Kenntnisse zweier Fremdsprachen nachzuweisen. Dieser Nachweis wird in der Regel durch die Hochschulzugangsberechtigung erbracht. Studierende, die eine andere Sprache als Deutsch als Muttersprache erlernt und ihre Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben haben, müssen lediglich Kenntnisse in einer weiteren Sprache erbringen.
Fachspezifische Sprachvoraussetzung
Die Aufnahme des Masterstudiums setzt Lateinkenntnisse auf dem Niveau des Kleinen Latinums voraus. Diese Sprachvoraussetzung ist bindend. Das heißt, sie kann nicht als Auflage definiert und nachgeholt werden.