Management im Sozial- und Gesundheitswesen
Master of Arts (M. A.)

  1. Hochschule Kempten
  2. Fakultät Soziales und Gesundheit
  3. Studium
  4. Master
  5. Management im Sozial- und Gesundheitswesen

Verantwortung im Sozial- und Gesundheitswesen übernehmen

Management im Sozial- und Gesundheitswesen. Verantwortung übernehmen.

Du willst die zukunftsorientierte Weiterentwicklung des Sozial- und Gesundheitswesens mitgestalten? Du strebst eine verantwortungsvolle Führungsposition oder Managementfunktion im sozialen oder gesundheitlichen Bereich an? Dann haben wir genau den richtigen Master für dich!

In dem Studiengang verbindest und erweiterst du in einem vorangegangenen Studium erworbenes Wissen im Bereich Gesundheit und Soziales mit betriebswirtschaftlichem und rechtlichem Know-how.

Der Bedarf an Fach- und Führungskräften mit Managementkenntnissen im Sozial- und Gesundheitswesen nimmt weiter zu. Auf dieses gleichermaßen gefragte wie anspruchsvolle Anforderungsprofil bereitet dich dieses Masterstudium bestens vor. Du erwirbst praxisorientiertes Wissen, das dich gezielt für die komplexen Fach- und Führungsaufgaben dieser Branche qualifiziert und inhaltlich wie menschlich hervorragend auf die damit verbundenen Herausforderungen vorbereitet. 

Auf einen Blick

  • Abschluss

    Master of Arts (M. A.)

  • Studientyp

    Vollzeit, Teilzeit

  • Regelstudienzeit

    3 Semester, Teilzeit 6 Semester

  • ECTS Credits

    90

  • Studienbeginn

    Wintersemester
    Sommersemester

  • Zulassungsbeschränkung

    nein

  • Unterrichtssprache

    Deutsch

  • Fakultät

    Soziales und Gesundheit

  • International studieren

    optional

  • Akkreditierung

    AHPGS, Akkreditierungsrat

Details zum Studiengang

Dein Masterstudium ist als Vollzeitstudium für drei Semester einschließlich Masterarbeit konzipiert, kann aber auch familienfreundlich in Teilzeit über sechs Semester absolviert werden.

Das Studium baut auf Wissen aus den Bereichen Gesundheit und Soziales auf und vermittelt anwendungsorientiertes Wissen in den Bereichen Recht und Betriebswirtschaftslehre.

Im Bereich Recht umfasst dies die Bereiche des Unternehmens- und Gesellschaftsrechts, des Arbeitsrechts und des Vertrags- und Vergaberechts. Der betriebswirtschaftliche Teil beinhaltet Rechnungswesen, Controlling und Finanzierung sowie Personal und Management.

Die Studieninhalte berücksichtigen die aktuellen ethischen, gesellschaftlichen, internationalen und wissenschaftlichen Herausforderungen des Sozial- und Gesundheitswesens. Ein Praxisprojekt, das dir einen intensiven Einblick in zukünftige Arbeitsfelder und Kontakte zu Arbeitgebern ermöglicht, die Forschungswerkstatt sowie die Masterarbeit schließen das Studium im dritten Semester ab.

Nach dem erfolgreichen Studium verleiht dir die Hochschule den akademischen Grad Master of Arts (M.A.).

Berufliches Umfeld

Das Sozial- und Gesundheitswesen sind Branchen mit einem wachsenden Bedarf an qualifiziertem Fach- und Führungspersonal mit betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnissen. Der demographische Wandel, medizinischer Fortschritt und komplexe Fragestellungen sind die großen Aufgaben des Managements im Sozial- und Gesundheitswesens.

Berufsaussichten

Das Anforderungsprofil für Fach- und Führungsaufgaben ist anspruchsvoll und setzt eine intensive Ausbildung wie diesen Masterstudiengang voraus. Deine Einsatzgebiete sind vielseitig: Du engagierst dich beispielsweise in der Leitung öffentlicher, freigemeinnütziger Einrichtungen oder in der privaten Gesundheitsökonomie. Vielleicht strebst du vernetzende Tätigkeiten bei Kranken- und Pflegekassen, bei Kommunen und Verbänden an, oder du arbeitest im Bereich Consulting oder in der Politik. Der Abschluss ermöglicht dir den Einstieg in verantwortungsvolle Management- und Führungspositionen oder den höheren Staatsdienst und befähigt grundsätzlich auch zur Promotion.

Bewerbungszeitraum:

Wintersemester: ca. Mitte April bis 15. Juli
Sommersemester: ca. Mitte November bis 15. Januar

Wichtiger Hinweis: Für einzelne Studiengänge können abweichende oder verkürzte Bewerbungsfristen gelten. Bitte informiere dich beim jeweiligen Studiengang oder auf der Seite Bewerbung & Immatrikulation!

Du benötigst einen Hochschulabschluss eines nicht-wirtschaftlichen Studiengangs aus dem Sozial- oder Gesundheitswesen mit einer Gesamtnote von 2,5 oder besser. Ein Studiengang gilt als nicht-wirtschaftlich, wenn in diesem nicht mehr als 30 ECTS-Punkte aus Modulen der Betriebswirtschaftslehre, der Volkswirtschaftslehre oder des Managements erworben wurden. Zulassungsfähig sind beispielsweise Ergotherapie, Ernährungswissenschaften, Erziehungswissenschaften, Geriatrische Therapie, Rehabilitation und Pflege, Gerontologie, Gerontologische Pflege und Therapie, Gesundheitswissenschaften, Humanmedizin, Pädagogik, Pflege, Pflegewissenschaften, Pharmazie, Physiotherapie, Psychologie, Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Sportwissenschaften.
Wenn du einen hier nicht genannten, vergleichbaren Studiengang absolviert hast oder unsicher bist, ob dein Studiengang als nicht-wirtschaftlich gilt und dem Sozial- oder Gesundheitswesen zugeordnet werden kann, kannst du die Anerkennung deines Studiengangs von der Prüfungskommission der Fakultät Soziales und Gesundheit prüfen lassen.

Bei einem Bachelorstudium mit 180 ECTS-Punkten musst du zudem einen Nachweis über praktische Tätigkeiten im Sozial- oder Gesundheitswesen von mindestens 20 Wochen (bei Vollzeittätigkeit) erbringen, die du nach Erwerb des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses absolviert haben musst. Diese praktischen Tätigkeiten kannst du ggf. auch parallel zum Studium (etwa in der Teilzeitvariante) nachholen. Den Nachweis über die praktischen Tätigkeiten musst du in dem Fall innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Studiums nachreichen.

Du kannst dich auch dann bewerben, wenn du dein erstes Hochschulstudium zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen hast, sofern du mindestens 170 ECTS-Punkte (Bachelor mit 210 ECTS-Punkten) bzw. 140 ECTS-Punkte (Bachelor mit 180 ECTS-Punkten) mit einer aktuellen Leistungsübersicht nachweisen kannst. Wir gehen dabei davon aus, dass du spätestens mit Aufnahme des Studiums bei uns alle Prüfungsleistungen deines bisherigen Hochschulstudiums erbracht hast. Den Nachweis über das erfolgreich abgeschlossene Studium mit einer Gesamtnote von 2,5 oder besser musst du in dem Fall innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Studiums nachreichen.

Nähere Infos unter Bewerbung & Immatrikulation sowie in den FAQs.

Offenheit, Toleranz und Akzeptanz sind für uns gelebte Werte. Unser Ziel ist es, allen Agierenden an der Hochschule Kempten Bildung im internationalen Kontext zu vermitteln. Dabei unterstützen wir hochschulweite, fakultätsübergreifende Maßnahmen zur Förderung internationaler Projekte ebenso wie die Begegnung unterschiedlicher Kulturen.

Die Hochschule Kempten unterhält Beziehungen zu vielen Partnerhochschulen auf der ganzen Welt. Auslandsaufenthalte oder -praktika werden ausdrücklich begrüßt. Bei einem Auslandsstudium erbrachte Prüfungsleistungen können angerechnet werden, wenn die dabei erworbenen Kompetenzen äquivalent zu dem im Studiengang vorgesehenen Kompetenzerwerb sind.

Im Studiengang Management im Sozial- und Gesundheitswesen lassen sich in der Regel für die Modulbereiche 2 und 3 anrechenbare Module an ausländischen Hochschulen finden. Das Praxisprojekt kann problemlos im Ausland absolviert werden.

Du möchtest mehr zu deinen Studienmöglichkeiten im Ausland erfahren? Weiter zu den internationalen Studienmöglichkeiten.

Alle Studien- und Prüfungsordnungen stellen wir Ihnen zentral zusammen, alle Versionen und Änderungen finden Sie hier.

Modulübersicht

Modulbereich 1: Arbeitsrecht im Unternehmen, Vertrags- und Vergaberecht, Unternehmens- und Gesellschaftsrecht

Modulbereich 2: Kostenrechnung und Controlling, Jahresabschluss, Bilanzierung und Steuern, Investition, Finanzierung und Entscheidungstheorie

Modulbereich 3: Instrumente des Strategischen Managements, Personalmanagement, Marketing

Modulbereich 4: Praxisprojekt

Modulbereich 5: Masterarbeit, Forschungswerkstatt

Studienmöglichkeit mit mehr Praxis

Studiere diesen Masterstudiengang kombiniert mit einem Studium der vertieften Praxis! Dein reguläres Studium wird mit intensiven Praxisphasen, angelehnt an die Studieninhalte, kombiniert. Das Angebot richtet sich sowohl an reguläre, nicht duale als auch an duale Bachelorabsolventinnen und -absolventen, die ein Verbundstudium oder Studium mit vertiefter Praxis durchlaufen haben.

Weitere Informationen zu den Angeboten findest du hier.

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Weitere Details zum Studiengang

Ansprechpersonen

Wir wissen, wie aufregend der Start in dein Studium sein kann. Darum ist uns wichtig, dass du Ansprechpersonen hast, die dir in allen Belangen rund um dein Studium weiterhelfen können.

  • Allgemeine Studienberatung
    Wenn du allgemeine Fragen rund um Studium und Bewerbung hast, wende dich bitte an die Allgemeine Studienberatung
     
  • Fachstudienberatung
    Wenn du Fragen zum Studiengang Management im Sozial- und Gesundheitswesen hast, wende dich bitte an die Fachstudienberatung.

Kosten

Es werden keine Studiengebühren erhoben. Es fällt lediglich ein für alle Studiengänge zu entrichtender Semesterbeitrag für das Studentenwerk und das Semesterticket an.

FAQ

An wen richtet sich der Studiengang?

Der Studiengang richtet sich an dich, wenn du bereits ein Studium aus dem Sozial- oder Gesundheitswesen absolviert und vielleicht auch schon Berufserfahrung gesammelt hast, das eher für klientennahe Tätigkeiten qualifiziert und kaum oder keine Kompetenzen im Bereich Management vermittelt hat. Wenn du dich beruflich eher in Richtung Management, Verwaltung und Organisation sozialer und gesundheitlicher Einrichtungen und Firmen orientieren willst, erlernst du in diesem Masterstudium die wesentlichen Kenntnisse in Recht, BWL und Management, die dich genau für dieses Berufsfeld qualifizieren. Gerade die Kombination aus einem gesundheitlichen oder sozialpädagogischen Bachelorstudium und einem Management-Master ist für dieses Berufsfeld ideal. 
Welche Studiengänge für diesen Master zulassungsfähig sind, erfährst du weiter oben unter „Bewerbung und Zulassung“.

Ich habe einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss mit weniger als 210 CP. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Wenn du einen Hochschulabschluss aus dem Sozial- oder Gesundheitswesen mit 180 CP mitbringst, erfüllst du die Zugangsvoraussetzungen, sofern du zusätzliche praktische Tätigkeiten im Sozial- oder Gesundheitswesen von mindestens 20 Wochen (bei Vollzeittätigkeit) nachweisen kannst, die du nach Erwerb des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses absolviert haben musst. Diese praktischen Tätigkeiten kannst du ggf. auch parallel zum Studium (etwa in der Teilzeitvariante) nachholen. Den Nachweis über die praktischen Tätigkeiten musst du in dem Fall innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Studiums nachreichen.

Wie finde ich heraus, ob mein Studiengang als nicht-wirtschaftlicher Studiengang aus dem Sozial- oder Gesundheitswesen anerkannt wird?

Ein Studiengang gilt hier als nicht-wirtschaftlich, wenn in diesem nicht mehr als 30 CP aus Modulen der Betriebswirtschaftslehre, der Volkswirtschaftslehre oder des Managements erworben wurden.
Wenn du unsicher bist, ob dein Studiengang dieses Kriterium erfüllt, kannst du die Anerkennung deines Studiengangs bei der Prüfungskommission der Fakultät Soziales und Gesundheit beantragen. Bitte stelle deinen Antrag per E-Mail an den Vorsitzenden der Prüfungskommission und füge diesem Antrag das Abschlusszeugnis, die Leistungsübersicht, das Modulhandbuch und die Studien- und Prüfungsordnung deines absolvierten Studiums bei.

Ich habe Sozialwirtschaft/Sozialmanagement, Gesundheitswirtschaft/Gesundheitsmanagement oder einen anderen wirtschaftlichen Studiengang aus dem Sozial- bzw. Gesundheitswesen studiert. Ist dieser Masterstudiengang für mich geeignet?

Nein. Der Studiengang richtet sich an Personen, die einen nicht-wirtschaftlichen Hochschulabschluss aus dem Sozial- oder dem Gesundheitswesen absolviert haben, wobei es hierbei auf die Studieninhalte und nicht auf die Studiengangsbezeichnung ankommt: Ein Studiengang gilt als nicht-wirtschaftlich, wenn in diesem nicht mehr als 30 CP aus Modulen der Betriebswirtschaftslehre, der Volkswirtschaftslehre oder des Managements erworben wurden. Die Bachelorstudiengänge Sozialwirtschaft bzw. Sozialmanagement und Gesundheitswirtschaft bzw. Gesundheitsmanagement der Hochschule Kempten erfüllen dieses Kriterium nicht. (Siehe auch die vorherige Frage im FAQ.)

Ich habe mein Bachelorstudium abgeschlossen bzw. werde es in Kürze abschließen, verfüge aber kein Abschlusszeugnis. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Ja, das kannst du. Voraussetzung ist, dass du mindestens 170 ECTS-Punkte (Bachelor mit 210 ECTS-Punkten) bzw. 140 ECTS-Punkte (Bachelor mit 180 ECTS-Punkten) mit einer aktuellen Leistungsübersicht nachweisen kannst. Wir gehen dabei davon aus, dass du spätestens mit Aufnahme des Studiums bei uns alle Prüfungsleistungen deines bisherigen Hochschulstudiums erbracht hast. Den Nachweis über das erfolgreich abgeschlossene Studium mit einer Gesamtnote von 2,5 oder besser musst du in dem Fall innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Studiums nachreichen.

Gibt es ein Auswahlverfahren?

Nein. Wenn du dich frist- und formgerecht bewirbst und alle Zugangsvoraussetzungen erfüllst, erhältst du in jedem Fall ein Zulassungsangebot von uns.

Kann ich mich auch zum Sommersemester bewerben und hat das ggf. irgendwelche Nachteile?

Für diesen Studiengang kannst du dich sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester bewerben. Da die Module aus dem ersten und zweiten Semester nicht direkt aufeinander aufbauen, ist es egal, ob du zunächst diese oder jene belegst. Die wenigen Module des dritten Semesters, die du neben der Masterarbeit absolvieren musst, werden jedes Semester angeboten, so dass du auch keine längere Studiendauer einplanen musst, wenn du das Studium zum Sommersemester aufnimmst.

Findet die Lehre nur in Präsenz oder auch online statt? An wie vielen Tagen pro Woche finden Lehrveranstaltungen statt?

Grundsätzlich handelt es sich hierbei um einen Präsenzstudiengang. Zur Erhöhung der Flexibilität bieten wir aber einen Teil der Lehrveranstaltungen ausschließlich online (z.B. per Zoom und Moodle) an. Für diese Lehrveranstaltungen gibt es jedes Semester einen festen Tag, an welchem dann keine Präsenz nötig ist. Der größere Teil der Lehrveranstaltungen wird aber weiterhin in Präsenz stattfinden. In der Regel konzentriert sich die Lehre in der Vollzeitvariante auf drei Werktage (einschließlich des Online-Tags), wobei im Einzelfall Abweichungen bzw. Blocklehrveranstaltungen möglich sind.

An wen richtet sich die Teilzeitvariante?

Die Teilzeitvariante des Studiengangs ist für dich vor allem dann sinnvoll, wenn du dein Studium mit Familie oder Berufstätigkeit vereinbaren willst. Allerdings handelt es sich nicht um einen berufsbegleitenden Studiengang im engeren Sinne. Das heißt, die Lehre findet in der Regel wöchentlich und an drei Werktagen statt. (Siehe auch vorherige Frage " Findet die Lehre nur in Präsenz oder auch online statt")

In der Teilzeitvariante verschieben sich einzelne Inhalte in die Semester vier, fünf und sechs. Wie du dir den Besuch der einzelnen Lehrveranstaltungen über den gesamten Studienzeitraum einteilst, bleibt dir überlassen. Es gibt keinerlei Vorgaben, wie viele Module du pro Semester mindestens absolvieren musst. Solange du mit der Regelstudienzeit nicht in Konflikt gerätst, hast du hier maximale Flexibilität. Die Regelstudienzeit beträgt in der Teilzeitvariante 6 Semester, wobei dir darüber zwei zusätzliche Semester gewährt werden, ohne dass dies begründet oder beantragt werden müsste.

Welche Kosten fallen während des Studiums an?

Der Studiengang ist grundsätzlich gebührenfrei. Lediglich ein Semesterbeitrag für Studentenwerk und Semesterticket ist jedes Semester zu entrichten.

Kann ich ein allgemeinwissenschaftliches Modul (AW-Modul) belegen?

Ja. Einmal während des Masterstudiums kannst du ein AW-Modul im Erstbelegungsverfahren belegen. Du kannst darüber hinaus weitere AW-Module belegen, dann aber nur noch im Nachbelegungsverfahren, also nachrangig zu den Studierenden, die pflichtmäßig AW-Module belegen müssen.

Aktuelle Informationen zu den AW-Modulen, u. a. zur Belegung, findest du hier.

Finden auch Lehrveranstaltungen auf Englisch statt? Wenn ja, wie viele und muss ich auch Prüfungen auf Englisch schreiben?

Die Unterrichtssprache ist Deutsch. Im Einzelfall kann eine Lehrveranstaltung auch auf Englisch angeboten werden, die dann auch in englischer Sprache geprüft wird. Dies muss dir aber keine Sorgen bereiten. Zum einen kommt dies wirklich nur im Ausnahmefall vor. Zum anderen ist dein Schulenglisch hierfür völlig ausreichend, selbst wenn es schon länger zurückliegt. 

Kann ich während des Masterstudiums auch ein Auslandssemester absolvieren?

Ja, das begrüßen wir sogar ausdrücklich! Damit dein Auslandssemester keine Verlängerung der Studiendauer zur Folge hat, können Module aus dem Ausland auf dein Studium bei uns angerechnet werden, was bis auf die rechtlichen Module eigentlich in allen Modulen gut möglich ist. Auch das Praxisprojekt kann man im Ausland absolvieren, ebenso die Masterarbeit dort verfassen. Mehr dazu weiter oben unter Internationales bzw. unter Internationales.

Wann kann ich meine Masterarbeit anmelden?

Die Masterarbeit kannst du anmelden, sobald du 50 ECTS-Punkte erreicht hast. Diese und weitere Informationen kannst du der aktuellen Studien- und Prüfungsordnung entnehmen.

Kann ich mit Abschluss dieses Studiums in den höheren Dienst eintreten?

Ja. Gemäß Beschluss der Innenministerkonferenz vom 7. Dezember 2007 und der Kultusministerkonferenz vom 20. September 2007 werden Masterabschlüsse in akkreditierten Studiengängen an Fachhochschulen (= Hochschulen für angewandte Wissenschaften) dem höheren Dienst zugeordnet.

Kann ich mit Abschluss dieses Studiums promovieren?

Ja. Gemäß des KMK-Qualifikationsrahmens für deutsche Hochschulabschlüsse qualifiziert auch der Masterabschluss einer Fachhochschule (= Hochschule für angewandte Wissenschaften) grundsätzlich zur Promotion, wobei weitere Zugangsvoraussetzungen möglich sind, die von den jeweiligen Promotionsordnungen festgelegt werden.

Wir möchten aber darauf hinweisen, dass es sich bei diesem Studiengang um einen anwendungsbezogenen und nicht um einen forschungsbezogenen Master handelt. Du erfüllst mit Abschluss des Studiums somit zwar eine wichtige formale Voraussetzung zur Promotion, wirst aber fachlich vorrangig für anschließende Praxistätigkeiten qualifiziert.