Masterstudiengang

Der Masterstudiengang Musikwissenschaft umfasst ein breites, exklusiv auf der Master-Niveaustufe angesiedeltes Lehrangebot. Im Rahmen einer bewusst flexibel angelegten Modulstruktur ermöglicht der Studiengang die individuelle fachwissenschaftliche Vertiefung in einem oder mehreren der Kernbereiche Historiographie, Musikethnologie, Interpretation und Ästhetik/Medien. Möglich ist ebenso ein Studium in der gesamten Breite des Faches.


Kurzbeschreibung
Prüfungsordnung und Modulhandbuch
Zulassungsbedingungen
Bewerbung


Kurzbeschreibung

 

Der Masterstudiengang Musikwissenschaft ist ein viersemestriger „Ein-Fach-Studiengang“ (120 CP) und ermöglicht ein Studium in großer fachlicher Breite ebenso wie eine individuelle Schwerpunktsetzung. Das Curriculum umfasst insbesondere vier Kernbereiche: „Historiographie“, „Musikethnologie“, „Interpretation“ und „Ästhetik / Medien“. Das Studium gliedert sich in eine Phase I, eine vertiefende Phase II, den Bereich der fachinternen wie interdisziplinären Vernetzung, sowie die Abschlussphase. Studienphase II  kann gemäß individuellen Studieninteressen entweder zur Verbreiterung genutzt werden, indem ergänzend zur Phase I ein oder zwei Module aus den in Phase I noch nicht belegten Kernbereichen absolviert werden, oder ebenso zur Vertiefung eines bestimmten musikwissenschaftlichen Arbeitsfeldes, indem weitere Hauptseminare in einem oder beiden der in Phase I bearbeiteten Kernbereiche belegt werden. Eine Möglichkeit zur Vertiefung, die selbstständig forschendes und projektorientiertes Arbeiten in besonderer Weise fordert und fördert, besteht zudem im Modul 9 „Freies Studienprojekt“. Das Studium wird durch zwei Optionalmodule im Sinne innerfachlicher (Pflichtmodul 10) und interdisziplinärer Vernetzung (Pflichtmodul 11) individuell ergänzt und vertieft.

Übersicht:

Phase I (1. und 2. Semester): 2 Wahlpflichtmodule aus den Modulen 1 bis 4
Wahlpflichtmodul 1: Historiographie I
Wahlpflichtmodul 2: Musikethnologie I
Wahlpflichtmodul 3: Interpretation I
Wahlpflichtmodul 4: Ästhetik / Medien I

Phase II (2. und 3. Semester): 2 Wahlpflichtmodule aus den Modulen 5 bis 9
Wahlpflichtmodul 5: Historiographie II
Wahlpflichtmodul 6: Musikethnologie II
Wahlpflichtmodul 7: Interpretation II
Wahlpflichtmodul 8: Ästhetik / Medien II
Wahlpflichtmodul 9: Freies Studienprojekt

Vernetzung (Optionalmodule, 1.-3. Semester): Module 10 und 11
Pflichtmodul 10: Disziplinäre Vernetzung
Pflichtmodul 11: Vernetzung interdisziplinär

Abschluss (4. Semester): Modul 12
Pflichtmodul 12: Abschlussmodul (Masterarbeit mit Kolloquium)

Kurzinformation

Handreichung zum Studium für Studierende ab WS 15/16 hier.
Handreichung zum Studium für Studierende ab SoSe 20 hier.

Abschluss

Master of Arts in Musikwissenschaft

Regelstudienzeit

Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich aller Prüfungen und der Masterarbeit vier Semester.

Unterrichtssprache

Deutsch

Studienbeginn

Das Studium kann sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester aufgenommen werden.

Studienfachberatung

Viola Großbach



Prüfungsordnung und Modulhandbuch

Die Prüfungsordnung sowie das Modulhandbuch können Sie auf den Seiten des PGKS herunterladen. Hier für Prüfungsordnung 2015/16, hier für Prüfungsordnung 2020


Zulassungsbedingungen

Informationen über die Zulassungsvoraussetzungen finden Sie auf den Seiten zum Studienangebot der Goethe-Universität.

Hinweis für Bewerber*innen, die Musikwissenschaft nicht als Haupt- oder Nebenfach im Bachelor studiert haben. Dies kann vor allem für Bewerber*innen aus künstlerisch-praktischen Studiengängen sowie internationale Studierende relevant sein:

  • Bitte reichen Sie bei Ihrer Bewerbung ein „Transcript of Records“ (Download) ein, anhand dessen wir überprüfen können, ob Ihr Studium als gleichwertiger Abschluss (60 CP in Musikwissenschaft) gilt und ob Sie die für ein Masterstudium nötigen musikwissenschaftlichen und musiktheoretischen Kenntnisse erworben haben.
  • Ein Masterstudium kann auch mit weniger als 60 CP in Musikwissenschaft möglich sein: Sofern Sie in Ihrem Studium wissenschaftlich fundierte schriftliche Arbeitsleistungen in einer verwandten Fachrichtung nachweisen können und in einem möglichen Auswahlgespräch einen reflektierten Umgang mit dem wissenschaftlichen Gegenstand Musik zeigen, besteht die Möglichkeit, dass Sie unter „fachlichen Auflagen“ zu einem Masterstudium zugelassen werden. Dies bedeutet, dass Sie, je nach Ihrem persönlichen Profil, für ein oder zwei Semester vorgegebene Studieninhalte aus dem Angebot des Bachelor of Arts Musikwissenschaft nachholen können. Erfüllen Sie die Auflagen erfolgreich innerhalb der vorgegebenen Frist, können Sie danach als Erstsemester in den Master starten.

Bewerbung

Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten und ‑fristen sowie den Zugang zum Online-Bewerbungsportal für Masterstudiengänge finden Sie ebenfalls auf den Seiten zum Studienangebot der Goethe-Universität.


Mailingliste

Die Liste soll vor allem dazu dienen, dass Infos zu Studium und Lehre schnell zu Ihnen gelangen (beispielsweise wenn eine Veranstaltung spontan ausfällt). Wir bitten zu entschuldigen, dass es inhaltlich dabei teilweise zu Überschneidungen mit dem Verteiler der Institutsgruppe Musikwissenschaft kommen kann (z. B. bei Praktikumsmöglichkeiten, Einladungen zu Stammtischen usw.).

Eintragen in die Studierenden-Liste können Sie sich ganz einfach hier: https://dlist.server.uni-frankfurt.de/mailman/listinfo/studierende_muwi
Eine Email an die Liste können Mitglieder schreiben, indem Sie eine Nachricht an studierende_muwi@dlist.server.uni-frankfurt.de schicken.

Die Liste ist für Bachelor- und Masterstudierende und Promovierende gedacht. Sollten Sie eine Nachricht an eine bestimmte Zielgruppe adressieren wollen, benennen Sie diese bitte direkt im Betreff Ihrer Nachricht, sodass der Leseaufwand reduziert wird, für diejenigen, die nicht angesprochen sind.

Das bedeutet außerdem: Wenn Sie bisher Mitglied in den Listen: "Master_musikwissenschaft" oder "doktorandenmuwi" waren, bitten wir Sie, sich stattdessen in die neue Studierenden-Liste einzuschreiben. Die beiden alten Listen werden mittelfristig gelöscht. Sie müssen sich nicht extra austragen.

Informationen zu Prüfungen

Zu Beginn Ihres MA-Studiums müssen Sie sich einmalig beim PGKS zur Masterprüfung anmelden, damit ein Datensatz zur Verbuchung Ihrer Seminarleistungen angelegt werden kann.

Die Dokumentation von Studienleistungen wird von den Lehrenden besorgt, d. h. für die Vorlesungen in den WPM 1–4 sowie die H1-Seminare in den WPM 5–8) ist die Absprache mit der Dozentin / dem Dozenten erforderlich. (Eine gesonderte Anmeldung beim PGKS ist nicht nötig.)

Die Studienleistungen in den beiden Vernetzungsmodulen (PM 10–11) und des Freien Studienprojekts (WPM 9) werden über die entsprechenden Modulscheine nachgewiesen. Dasselbe gilt im Falle von Auflagen (Nachholung von Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Bachelorstudiengang): Die Absolvierung der Auflagen wird über die entsprechenden BA-Modulscheine nachgewiesen (s.o.). Diese Modulscheine (Vernetzungsmodule; ggf. Auflagen) müssen von einem Mitglied des Instituts für Musikwissenschaft gegengezeichnet und mit einem Stempel versehen werden, sobald alle erforderlichen CPs erreicht sind. Erst dann kann das PGKS die Module/Leistungen verbuchen.

Im Verlauf Ihres Studiums müssen Sie sich zu den jeweiligen Modulabschlussprüfungen der WPM 1–8 anmelden. Prüfungstermine und die Informationen zur Prüfungsanmeldung finden Sie auf den Seiten des PGKS. 

Die Masterarbeit muss beim PGKS angemeldet werden. Darüber hinaus müssen Sie regelmäßig am Kolloquium der Absolvent*innen teilnehmen und dort Ihre Arbeit präsentieren.

Unter den folgenden Links finden Sie die erforderlichen Formulare (unter "Downloads") sowie weitere Informationen:

(PGKS steht für Prüfungsamt Geistes-, Kultur- und Sportwissenschaften, ehemals "Philprom")