Vor dem Hintergrund eines im stetigen Wandel begriffenen Berufsbildes folgt die Fakultät mit dem konsekutiven Masterstudiengang Architektur dem Anspruch einer generalistischen, universitären Architekturausbildung als grundlegender Befähigung für den Architektenberuf und einer darauf aufbauenden berufsbegleitend möglichen Differenzierung. Eine wichtige Voraussetzung für die Tätigkeit des Architektenberufes ist demzufolge eine breite Vielfalt an Kenntnissen und Fähigkeiten. Dies spiegelt sich im Curriculum in einer großen Bandbreite an Fächern und Modulen wider, die von ingenieur-, über natur-, bis zu sozialwissenschaftlichen, von rechtlichen bis zu künstlerischen Inhalten reichen und aktuelle relevante Fragestellungen abbilden. Kerninhalte sind das Entwerfen, Planen, Konstruieren und Bauen von Architektur und Stadt auf der technischen, zivilisatorischen und gesellschaftlichen Höhe der Zeit.
Die Studierenden werden von Beginn ihres Studiums geschult, interdisziplinär zu arbeiten und zu denken, um im Beruf zwischen Planungsbedingungen, funktionalen und räumlichen Anforderungen und Gestaltungsintentionen, sowie Bautechnik und Bauorganisation vermitteln zu können.