Masterstudium Musiktherapie

Instrumentenkorb; Foto: Monika Glawischnig-Goschnik
| Foto: Monika Glawischnig-Goschnik

Musiktherapie studieren heißt

  • sich mit Gesundheiten, Krankheiten und therapeutischen Möglichkeiten auseinandersetzen
  • musikalische Mittel und Interventionstechniken kennenlernen
  • über Wirkmechanismen nachdenken, diese erleben und überprüfen
  • sich mit sich selbst beschäftigen und mit der eigenen (auch musikalischen) Biographie, damit der (auch musikalische) Kontakt zu anderen wahrgenommen werden und gelingen kann
  • wahrnehmen und lernen, mit einem bio-psycho-sozio-öko-spirituellen Verständnis leibhaftig mit Menschen und der Welt in Resonanz zu sein

Studiendetails

Studienkennzahl: UV 066 571
Studiendauer: 6 Semester (120 ECTS)
Abschluss: Master of Science (MSc)

Qualifikationsprofil
Curriculum
Stundentafel/ECTS
Lehrveranstaltungen

Einteilung des Studienjahres
LV-Typenbeschreibung

Anmeldung & Zulassung

Studienbeginn: Wintersemester

Anmeldefristen

Zulassungsanforderungen

Zur Online-Anmeldung
Anleitung für die Online-Anmeldung


Überblick Zulassungsprüfungstermine der KUG:
Wintersemester       Sommersemester

Institute

An folgenden Institute(n) werden Lehrveranstaltungen abgehalten:

Institut 5 - Musik in der Gesellschaft: Pädagogik – Vermittlung – Therapie


 

Professor*innen und Äquivalente

 


 

Zulassung

VORAUSSETZUNGEN
  • Nachweis über den Abschluss eines Bachelorstudiums Musiktherapie an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung bzw. Nachweis über den Abschluss des interuniversitären Universitätslehrgangs Musiktherapie (Gramuth)
  • Nachweis der Deutschkenntnisse Level C1/GERS (akzeptierte Zertifikate); andernfalls kann vor Beginn des ordentlichen Studiums eine Ergänzungsprüfung aus Deutsch abgelegt werden, sofern bei Bewerbung ein Nachweis über Level A2 vorgelegt wird. Auskünfte über Prüfungsanforderungen, Termine und Kosten erteilt das Sekretariat des Vorstudienlehrganges der Grazer Universitäten (VGUH). Der VGUH bietet Kurse zur Vorbereitung aller Ergänzungsprüfungen im Rahmen eines Studiums als außerordentliche*r Studierende*r.

Siehe auch Infobox für das erforderliche Sprachniveau bei Bewerbung!

  • Zu beachten sind dabei unbedingt auch etwaige erforderliche diplomatische Beglaubigungen und/oder offizielle Übersetzungen* der ausländischen Dokumente, damit wir diese akzeptieren können!
  • Die Zulassung zum Studium erfolgt bei Überschreitung der maximal zur Verfügung stehenden Studienplätze nach einem Reihungsverfahren. Details finden sich im Curriculum für Musiktherapie. Nähere Informationen dazu können auch unter musiktherapie(at)kug.ac.at eingeholt werden.

ZULASSUNG (EINSCHREIBUNG)

Wichtig: Nach der bestandenen Zulassungsprüfung bist du noch nicht automatisch zum Studium zugelassen – es muss per E-Mail unbedingt noch die fristgerechte Zulassung (Einschreibung) erfolgen! Siehe hierzu auch "Weg ins Studium"!

Fragen? Anmerkungen? Diese Seite wird von der Abteilung Studien- und Prüfungsmanagement der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz betreut.