Masterstudium Gesang

Canto ergo sum
Ich singe, also bin ich
Gesang studieren heißt: Ausbildung und Bildung - sich neben der Stimme mit alldem beschäftigen, was die singende Stimme in ihrer Ausdrucksvielfalt ergänzen und unterstützen kann.
Sich mit Gesang, Lied, Oratorium und Musiktheater auseinandersetzen heißt:
Geistiges und Physisches, Stimmliches und Gestisches, Prosaisches und Poetisches miteinander verknüpfen.
Voraussetzungen dafür sind: Die Überzeugung, der Welt etwas mitteilen zu wollen, der Glaube, dies am besten über das Singen zu erreichen, die physiologische und mentale Kraft, diese Überzeugung und diesen Glauben öffentlich zu gestalten.
Studiendetails
Studienkennzahl: UV 066 735
Studiendauer: 4 Semester (120 ECTS)
Abschluss: Master of Arts (MA)
Qualifikationsprofil
Curriculum
Stundentafel/ECTS
Lehrveranstaltungen
Anmeldung & Zulassung
Studienbeginn: Wintersemester & Sommersemester
Anmeldefristen & Zulassungsprüfungstermine
Zulassungsanforderungen & Zulassungsprüfung
Zur Online-Anmeldung
Anleitung für die Online-Anmeldung
Überblick Zulassungsprüfungstermine der KUG:
Wintersemester Sommersemester
Professor*innen und Äquivalente
Bästlein, Ulf Mag.art. Dr.phil. Univ.Prof.i.R. Gastprofessur für Gesang
Bezuijen, Adrianus Univ.Prof. Professur für Gesang
Byers, Mardi Gastprofessur für Gesang
Falk, Holger Univ.Prof. Professur für Lied und Oratorium
Haselböck-Littasy, Hermine Univ.Prof. Dipl.-Musikpäd. Privatdozentin Universitätsprofessorin für Gesang
Pankratova, Elena Univ.Prof. Professur für Gesang
Robavs, Matjaz Univ.Prof. Professur für Gesang
Sol, Antonius Dr.phil. Gastprofessur für Gesang
Venditti, Tara Univ.Prof. Professur für Gesang
Zubanovic-Baranowska, Barbara Univ.Prof. Dr. Professur für Gesang und Stimmbildung
Zwarg, Oliver Univ.Prof. Professur für Gesang
Zulassung
Die Zulassung zum Masterstudium Gesang, Konzertgesang oder Musiktheater (Oper) setzt den Abschluss eines Bachelorstudiums für Gesang an einer österreichischen Universität für Musik und darstellende Kunst bzw.eines gleichwertigen Gesangsstudiums an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus. Darüber hinaus ist die positive Überprüfung der Erfüllung der qualitativen Zulassungsbedingungen Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium. Die Überprüfung der Erfüllung der qualitativen Zulassungsbedingungen erfolgt im Rahmen eines „Lehrer*inzuteilungssingens“ vor einem Prüfungssenat.
Bitte beachte, dass du erst nach positiver Prüfung deiner Unterlagen durch den Studiendekan zum Vorsingen eingeladen werden kannst.
Melde dich rechtzeitig zum gewählten Anmeldeschluss über die Online-Anmeldung an und reiche deine vollständigen Unterlagen ein!
BENÖTIGTE UNTERLAGEN
Für alle externen Studienwerber*innen der Masterstudien gilt Folgendes:
Damit der Studiendekan die Gleichwertigkeit des Vorstudiums prüfen kann, benötigen wir rechtzeitig zum Anmeldeschluss im Zuge der erforderlichen Online-Anmeldung folgende Unterlagen:
- Bachelordiplom/-urkunde mit Angabe des akademischen Grades (auf Briefpapier und mit Stempel und Unterschrift der Hochschule)
- Offizielle deutsche (oder englische) Übersetzung* des/der Bachelordiploms/-urkunde
- Bachelorabschlusszeugnis (auf Briefpapier und mit Stempel und Unterschrift der Hochschule)
- Offizielle deutsche (oder englische) Übersetzung* des Bachelorabschlusszeugnisses
- Transcript of Records (Diploma Supplement / Academic Record / Sammelzeugnis / vollständige Zeugnisliste mit Angabe aller absolvierten Lehrveranstaltungen, Credits oder Semesterstunden und Noten) auf Briefpapier und mit Stempel und Unterschrift der Hochschule
- Offizielle deutsche (oder englische) Übersetzung* des Transcript of Records/Diploma Supplements/Academic Records
Zu beachten sind unbedingt auch etwaige erforderliche diplomatische Beglaubigungen* der Dokumente!
* Informationsblatt des Welcome Centers zu Beglaubigungen
Erst nach Feststellung der Gleichwertigkeit des Vorstudiums durch den Studiendekan sowie Erfüllung aller zulassungsrelevanten Voraussetzungen (z.B.: künstlerisches Vorspiel, ...) kann eine Zulassung zum Studium erfolgen!
ZULASSUNGSPRÜFUNG
Abhängig davon, für welches Masterstudium – Gesang, Konzertgesang oder Musiktheater (Oper) – du dich entschieden hast, sind unterschiedliche Werke für das Lehrer*inzuteilungssingen vorzubereiten.
Hier finden sich die jeweiligen Prüfungsanforderungen.
Bitte beachte, dass aus deinen Unterlagen die genaue Bezeichnung deines zentralen künstlerischen Faches hervorgeht. Sollte dieses nicht explizit angeführt sein, lege bitte unbedingt auch eine Bestätigung deiner Hochschule (auf Briefpapier und mit Stempel/Unterschrift der Hochschule) mit der Angabe deines zentralen künstlerischen Faches bei.
ZULASSUNG (EINSCHREIBUNG)
Wichtig: Nach der bestandenen Zulassungsprüfung bist du noch nicht automatisch zum Studium zugelassen – es muss per E-Mail unbedingt noch die fristgerechte Zulassung (Einschreibung) erfolgen! Siehe hierzu auch "Weg ins Studium"!
Weiterführende Informationen
- Erforderliche Deutschkenntnisse
- Beglaubigungsvorschriften ausländischer Dokumente
- Informationsblatt Beglaubigungen (Welcome Center)
- Informationsblatt für die Erstzulassung
- Checkliste Studienplanung
- KUG-Student4OneDay
- Welcome Center - Bei Fragen rund um den Studienstart
Fragen? Anmerkungen? Diese Seite wird von der Abteilung Studien- und Prüfungsmanagement der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz betreut.